Zahnarzt für Schmerz- und Angstpatienten in Würzburg | Dr. Holtkamp

Patienteninformationen

Kosten der Behandlung

Die Berechnungsgrundlage für Ihre Behandlung richtet sich nach der Art Ihrer Krankenversicherung und den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Für Privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten berechnen sich die Kosten der Behandlung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte / Ärzte (GOZ / GOÄ) und die Kosten für zahntechnische Leistungen nach dem Bundeseinheitlichen Bewertungsmaßstab (BEB). Nicht in jedem Fall werden die Behandlungskosten in vollem Umfang erstattet. Privatzahnärztliche Leistungen rechnen wir aus Gründen der Effizienz über ein Abrechnungsbüro ab. Über unser Abrechnungsbüro können wir Ihnen auch günstige Finanzierungen und Ratenzahlungen für Ihre Zahnbehandlung anbieten.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die so genannte Regelleistung (§ 56 Abs. 2 SGB V), die sich nach der BEMA und BEL II berechnet. Hierzu hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch § 12 festgelegt, dass die Behandlung beim Zahnarzt ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein muss. Für eine derartige Versorgung erhält der Versicherte einen Festzuschuss zu den definierten Behandlungsleistungen zuzüglich eines Bonus. Die Höhe des Bonus ist abhängig von der Führung des Bonushefts. Die gesetzlich garantierte Versorgung stellt nicht immer die optimale Versorgung dar. Leistungen, die über diese Versorgung hinausgehen, werden privat abgerechnet (GOZ) und von der gesetzlichen Versicherung nicht erstattet. Diese Leistungen dürfen nur mit Ihrem Einverständnis und nach einer ausführlichen Beratung durchgeführt werden. Hier empfiehlt sich oftmals der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.

Auf Grund der kürzeren Reaktionszeiten und des besseren Services arbeiten wir in den Fällen, in denen wir den Zahnersatz nicht selber herstellen, mit renommierten und qualitätsorientierten deutschen Zahnlaboren zusammen. Auf die Kosten der Zahnlabore haben wir nur begrenzt Einfluss und berechnen Ihnen diese nach den gesetzlichen Vorschriften ohne zusätzliche Aufschläge weiter.

Vor jeder Behandlung klären wir Sie umfassend über die möglichen Versorgungen und die damit verbundenen Kosten auf. Sie erhalten von uns entsprechend Ihrer Behandlungswahl einen ausführlichen Heil- und Kostenplan mit den voraussichtlichen Kosten der Behandlung beim Zahnarzt. Mit diesem Plan können Sie sich vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung bezüglich der Kostenerstattung in Verbindung setzen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Heil- und Kostenplan nur um Schätzwerte handelt. Die tatsächlichen Kosten können hiervon abweichen, da nicht alle Kosten im Vorhinein abgeschätzt werden können.

© 2023 Dr. Holtkamp - Zahnarztpraxis für Prophylaxe und Zahnerhalt

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